HASTEDT & ROSE

SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FÜR IMMOBILIENBEWERTUNGEN

Es ist Ihr Geld. 

Immobilienvermögen stellt für die Eigentümer vielfach das größte Vermögen dar. Dabei ist es naheliegend, die Dispositionen und Entscheidungen darüber von professionellen Partnern begleiten zu lassen. 

Wir, die Sachverständigen Hastedt & Rose, haben uns auf die kompetente und vor allem qualifizierte Immobilienbewertung spezialisiert. Dies bedeutet, mit nachweisfähigen Gutachten belastbare Aussagen über den aktuellen Wert der Immobilien zu erhalten. Neutral und sachkompetent. Diese Gutachten werden unter anderem bei Gerichten, Finanzämtern, Banken und Institutionen herangezogen und unterscheiden sich daher hinsichtlich ihrer Bedeutung und Qualität von sogenannten Wertermittlungen.

Der Immobilienmarkt ist unsere Welt. Nutzen Sie daher unsere Fach- und Marktkenntnis als öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sowie als Diplom-Sachverständige (DIA) für die Bewertung von Immobilien.

Wir betreuen Sie als Auftraggeber umfassend und kompetent. Dabei umfasst unser Kundenstamm inzwischen private, gewerbliche und öffentliche Auftraggeber.

 

Unsere Leistungen:

  • Gutachten über den Marktwert

    Unsere Gutachten entsprechen den neuesten gesetzlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Markt- bzw. Verkehrswertermittlungen werden für folgende Anlässe ermittelt:


    1. Immobilienkauf oder -verkauf

    2. Steuerliche Zwecke

    • Erbschaftssteuer
    • Schenkungssteuer
    • Abschreibungsgrundlage Gebäudewertanteil bei Vermietungsobjekten oder Gewerbeobjekten
    • Einlage-/Entnahmewerte
    • Betriebsaufgabe
    • Vermögensübertragungen

    3. Vermögensauseinandersetzung

    • Scheidung
    • Erbauseinandersetzungen
    • Schenkungen
    • Auflösung von Eigentümergemeinschaften
    • Betriebsvermögen

     4. Gesetzliche Vertretungen

    • Betreuungsverfahren
    • Pflegschaftsangelegenheiten
    • Nachlasspflegschaften

     5. Bewertung von Rechten

    • Wohnrechte
    • Nießbrauch
    • Wegerechte
    • Überbaurechte
    • Erbbaurechte etc.

     6. Zwangsversteigerungen


     7. Beleihung der Immobilie zum Zwecke der 

         Fremdfinanzierung

  • Wertexpertisen

    Wertexpertisen sind schriftliche Bewertungen der Immobilien in Kurzform. Eine Wertexpertise enthält alle wichtigen Gebäude- und Grundstücksdaten sowie die Wertermittlung mit Ergebnis. Auf die ausführliche Nachvollziehbarkeit des ermittelten Wertes wird im Gegensatz zu den Gutachten verzichtet. 


    Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ausführliche Verkehrswertgutachten in manchen Fällen nicht erforderlich sind. 

    • Wertermittlung auf Basis von ImmoWertV
    • Für Standardimmobilien wie Eigentumswohnungen, Ein- bis Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser
    • Für private Zwecke
  • Gutachten über den Mietwert

    Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.

  • Gutachten über den Beleihungswert

    Ein Beleihungswertgutachten wird auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet und ist für die Absicherung von Realkrediten geeignet. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV). 

Wir sind die Ansprechpartner für Sie bei:


  • Grundstücken
  • Eigentumswohnungen
  • Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Mehrfamilienhäusern
  • Wohn- und Geschäftshäusern
  • Gewerblich genutzte Immobilien wie Bürogebäude, Hotels, Lagerhallen, Logistik- und Handelsflächen, Geschäftshäusern, Ärztezentren etc.
  • Rechten und Belastungen an Grundstücken wie Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte, Baulasten etc.



Gerne für Sie tätig in:


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