Unsere Gutachten entsprechen den neuesten gesetzlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Markt- bzw. Verkehrswertermittlungen werden für folgende Anlässe ermittelt:
1. Immobilienkauf oder -verkauf
2. Steuerliche Zwecke
3. Vermögensauseinandersetzung
4. Gesetzliche Vertretungen
5. Bewertung von Rechten
6. Zwangsversteigerungen
7. Beleihung der Immobilie zum Zwecke der
Fremdfinanzierung
Wertexpertisen sind schriftliche Bewertungen der Immobilien in Kurzform. Eine Wertexpertise enthält alle wichtigen Gebäude- und Grundstücksdaten sowie die Wertermittlung mit Ergebnis. Auf die ausführliche Nachvollziehbarkeit des ermittelten Wertes wird im Gegensatz zu den Gutachten verzichtet.
Wir haben die Erfahrung gemacht, dass ausführliche Verkehrswertgutachten in manchen Fällen nicht erforderlich sind.
Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.
Ein Beleihungswertgutachten wird auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet und ist für die Absicherung von Realkrediten geeignet. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV).
Wir sind die Ansprechpartner für Sie bei:
Sachverständigenbürogemeinschaft
Hastedt & Rose
Broicher Waldweg 1
45478 Mülheim an der Ruhr