Gutachten

HASTEDT & ROSE

SACHVERSTÄNDIGENBÜRO FÜR IMMOBILIENBEWERTUNGEN

Marktwert- bzw. Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB

Unsere Gutachten entsprechen den neuesten gesetzlichen Bestimmungen und Rahmenbedingungen. Markt- bzw. Verkehrswertermittlungen werden für folgende Anlässe ermittelt:

1. Immobilienkauf oder -verkauf

2. Steuerliche Zwecke:
  • Erbschaftssteuer
  • Abschreibungsgrundlage Gebäudewertanteil bei Vermietungsobjekten oder Gewerbeobjekten
  • Einlage-/Entnahmewerte
  • Betriebsaufgabe
3. Vermögensauseinandersetzung
  • Scheidung
  • Erbauseinandersetzungen
  • Schenkungen
  • Auflösung von Eigentümergemeinschaften
  • Betriebsvermögen
4. Gesetzliche Vertretungen
  • Betreuungsverfahren
  • Pflegschaftsangelegenheiten
  • Nachlasspflegschaften
5. Bewertung von Rechten
  • Wohnrechte
  • Nießbrauch
  • Wegerechte
  • Überbaurechte
  • Erbbaurechte etc.
6. Zwangsversteigerungen

7. Beleihung der Immobilie zum Zwecke der
    Fremdfinanzierung
Mietwertgutachten
 
Im Mietwertgutachten wird die marktübliche Miete für das entsprechende Objekt ermittelt. Diese dient meistens dazu, gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten über die Höhe des Mietzinses beizulegen, aber auch um z.B. gegenüber dem Finanzamt kalkulatorisch angesetzte Mieten für eigengenutzte Räume zu belegen.
Beleihungswertgutachten

Ein Beleihungswertgutachten wird auf die Richtlinien der finanzierenden Bank ausgerichtet und ist für die Absicherung von Realkrediten geeignet. Sofern keine anderweitigen bankinternen Richtlinien bestehen, erfolgt die Wertermittlung nach der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelwertV). 

Wir sind die Ansprechpartner für Sie bei:


  • Grundstücken
  • Eigentumswohnungen
  • Ein- und Zweifamilienhäusern
  • Mehrfamilienhäusern
  • Wohn- und Geschäftshäusern
  • Gewerblich genutzte Immobilien wie Bürogebäude, Hotels, Lagerhallen, Logistik- und Handelsflächen, Geschäftshäusern, Ärztezentren etc.
  • Rechten und Belastungen an Grundstücken wie Wohnrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte, Baulasten etc.



Gerne für Sie tätig in:


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